Entscheidung
Beim Diebstahl eines 300 kg schweren Tresors ist die Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers nicht endgültig gebrochen und eigene Sachherrschaft des Täters noch nicht begründet, wenn der Täter diesen fünf Meter vor die Tür geschafft hat und damit beschäftigt ist, diesen auf ein Fahrzeug zu verladen.
BGH (3 StR 182/81)Datum: 24.06.1981
Fundstelle: NStZ 1981, 435
Auszug:
NStZ 1981, 435 [...]
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