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KG - Entscheidung vom 27.10.1980

22 U 1738/80

Normen:
BGB § 823, § 847

Fundstellen:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 3. März 1980 verkündete Urteil der Zivilkammer 17 des Landgerichts Berlin teilweise abgeändert und neu gefasst:
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. September 1978 zu zahlen.
Der Wert der Beschwer beträgt für die Klägerin 5.000 DM und für den Beklagten 10.000 DM.
DfS Nr. 1993/92
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
In dem Rechtsstreit
VerkMitt 1981, Nr. 42
VersR 1981, 754
VersR 1981, 754
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge haben die Klägerin 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.
hat der 22. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 27. Oktober 1980 durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Schmidt und die Richter am Kammergericht Schulze und Motel für Recht erkannt:
zfs 1981, 302

Die am 14. Dezember 1961 geborene Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen erheblicher Kiefer- und Gesichtsverletzungen in Anspruch, die sie bei einem Verkehrsunfall am 6. Mai [...]
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