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EuGH - Entscheidung vom 18.11.1980

Rs 141/80

Normen:
EWG/EAG BeamtStat Art. 91
EWG/EAG BeamtStat Art. 90

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

NACH ARTIKEL 91 PAR 3 DER VERFAHRENSORDNUNG WIRD , SOFERN DER GERICHTSHOF NICHTS ANDERES BESTIMMT , ÜBER DEN ANTRAG , MIT DEM DIE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT GELTEND GEMACHT WIRD , MÜNDLICH VERHANDELT , NACHDEM DIE [...]
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