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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.09.1979

5 U 210/78

Normen:
ZPO § 421

Fundstellen:
DRsp IV(415)61Nr. 1 zu § 421 ZPO
MDR 1980, 228
WM 1980, 1246

§ 421 ZPO betrifft den Fall, daß der Gegner unmittelbarer Besitzer der Urkunde ist. Mittelbarer Besitz ist ausreichend, wenn dem Gegner die Vorlage der Urkunde ohne weiteres möglich ist. Der Nebenintervenient ist in [...]
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