1DAS HESSISCHE FINANZGERICHT ( VII. SENAT ) HAT DEM GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 17. MAI 1978 , EINGEGANGENEN BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES AM 12. JUNI 1978 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER [...]
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