Entscheidung
Fahruntüchtig nach § 316 StGB ist auch der Kraftfahrer, der eine Alkoholmenge im Körper hat, die, wenn auch erst nach Beendigung der Fahrt, zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 o/oo führt.
BGH (4 StR 130/73)Datum: 11.12.1978
Fundstelle: DAR 1974, 52; MDR 1974, 242; NJW 1974, 246
Auszug:
Ergangen auf Vorlagebeschl. OLG Hamm v. 09.02.1973, NJW 1973, 1096, das ebenso entscheiden wollte. A.A.: OLG Hamburg v. 12.02.1971, VRS 40, 358 = DAR 1971, 134 u. OLG Hamburg v. 19.05.1971, VRS 41, 191 = DAR 1971, 246 [...]
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