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BVerfG - Entscheidung vom 22.03.1977

2 BvR 782/76

Normen:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Realschulen vom 23. März 1961 (MBl. NW, S. 525) § 46
BRRG § 126 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 Art. 6 Abs. 1, Abs. 4 Art. 12 Abs. 1 Art. 33 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1
LBG (Landesbeamtengesetz) Nordrhein-Westfalen § 35 Abs. 2 S. 2
VO über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Nordrhein- Westfalen vom 4. Juli 1968 (GVBl. S. 231) § 2 Abs. 2 § 4 Abs. 1
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4

Fundstellen:
BVerfGE 44, 211
FamRZ 1977, 455
NJW 1977, 1493
RdJB 1978, 316

I. Die Beschwerdeführerin ist Realschullehrerin im Beamtenverhältnis auf Probe im nordrhein-westfälischen Landesdienst. Sie hält die Verzögerung ihrer Einstellung um zweieinhalb Monate für verfassungswidrig. 1. Die [...]
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