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BVerfG - Entscheidung vom 30.05.1973

1 BvR 155/73

Normen:
BVerfG § 32
GG Art. 116 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
BVerfGE 35, 177
DÖV 1974, 61
NJW 1973, 1454

Die Verfassungsbeschwerde ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 211 [214 f.]) ergibt, daß die Grunde für den Erlaß [...]
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