Auszug aus den Gründen: Die Revision des Klägers ist unzulässig, weil sie nicht zugelassen ist, der Streitwert 6.000 DM nicht übersteigt (§ 72 Abs. 1 Satz 1, 4 und 5 ArbGG ) und eine Divergenz i. S. von § 72 Abs. 1 [...]
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