Entscheidung
»Ein Kraftfahrer, der das ihn wegen anderer Straftaten verfolgende Polizeifahrzeug vorsätzlich beschädigt und weiterfährt, um sich auch hinsichtlich dieses Vorfalls den Feststellungen zu entziehen, ist wegen Unfallflucht strafbar.«
BGH (4 StR 287/72)Datum: 27.07.1972
Fundstelle: BGHSt 24, 382
Auszug:
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls und wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten in Tateinheit mit Bereiten eines ähnlichen, ebenso gefährlichen vorsätzlichen [...]
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