A. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist im Kostenfestsetzungsbeschluß vom 19.5.1969 davon ausgegangen, daß in zweiter Instanz keine Beweisaufnahme stattgefunden habe. Er hat deshalb bei Festsetzung der dem [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!