Entscheidung
»Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht in der Regel den angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers.«
BGH (2 StR 221/70)Datum: 29.07.1970
Fundstelle: BGHSt 23, 327; JZ 1971, 432; JuS 1971, 74; NJW 1970, 2252
Auszug:
Der Eröffnungsbeschluß legt dem Angeklagten Totschlag zur Last, weil er einen Zechkumpan bei einem Streit auf der Heimfahrt durch einen Messerstich ins Herz getötet hat. Vom Vorwurf des vollendeten Totschlags hat [...]
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