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BGH - Entscheidung vom 12.06.1968

2 StR 106/68

Normen:
StGB §§ 242, 246

Fundstellen:
BGHSt 22, 180
NJW 1968, 2069

I. Der Angeklagte hatte ein Fernsehstandgerät mit Münzeinwurf unter Eigentumsvorbehalt auf Abzahlung gekauft. Um das in seiner Wohnung aufgestellte Gerät für eine Stunde in Betrieb setzen zu können, mußte er jeweils [...]
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