Entscheidung
»Werkzeuge im Sinne des § 223 a StGB sind nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung in Bewegung gesetzt werden können. Eine mit dem Gebäude fest verbundene Wand ist kein Werkzeug in diesem Sinne.«
BGH (4 StR 320/68)Datum: 06.09.1968
Fundstelle: BGHSt 22, 235; JZ 1969, 303; JuS 1969, 38; NJW 1968, 2115
Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Notzucht und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Revision, mit der er Verletzung des Verfahrensrechts und des [...]
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