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BGH - Entscheidung vom 17.01.1966

VII ZR 125/65

Fundstellen:
MDR 1966, 318 (Volltext mit amtl. LS)

Dem Streithelfer wird das Armenrecht für die Revisionsinstanz verweigert. Der Streithelfer ist durch Zwischenurteil des Berufungsgerichts gemäß § 71 ZPO zum Prozeß zugelassen worden. Er ist der Beklagten bei getreten. [...]
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