Entscheidung
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung
BGH (GSZ 1/64)Datum: 01.02.1965
Fundstelle: BGHZ 43, 227; NJW 1965, 1175; ZfBR 1986, 123; ZfBR 1991, 158, 206
Auszug:
A Der Beklagte ließ im Jahre 1958 durch den Bauunternehmer E. ein Einfamilienhaus errichten. Die Planung, Bauleitung und Bauaufsicht übertrug er dem Kläger. Nach der Fertigstellung und dem Einzug des Beklagten im [...]
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