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BGH - Entscheidung vom 06.12.1965

III ZR 172/64

Normen:
BBauG § 96
GG Art. 14
LBG § 19
PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 1
PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 8
PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 10
PrEG (Enteignungsgesetz Preußen) § 43

Fundstellen:
BB 1966, 183
BRS 19 Nr. 126
BRS 19 Nr. 130
DB 1966, 108
DWW 1966, 165
LM Nr. 29 zu Art. 14 (Cf) GrundG
MDR 1966, 222
NJW 1966, 493
WM 1966, 402

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 09. Juni 1964 aufgehoben, soweit es zum Nachteil des Beklagten erkannt hat, und hinsichtlich der Kostenentscheidung. In [...]
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