S. 1019 I - ZUR ZULÄSSIGKEIT 1. NACH ARTIKEL 173 ABSATZ 2 DES EWG-VERTRAGES KÖNNEN NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN GEGEN EIN HANDELN DER KOMMISSION ODER DES RATES NUR KLAGE ERHEBEN, WENN DIE GETROFFENEN MASSNAHMEN [...]
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