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BVerwG
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»Zuzug zu Enkeln ist keine Familienzusammenführung zu Kindern im Sinne von § 230 des Lastenausgleichsgesetzes.«
»Hat das Finanzamt aus steuerlichen Gründen von der Feststellung eines Einheitswerts für den 21. Juni 1948 (in Berlin für den 1. April 1949) abgesehen, so ist das Ausgleichsamt im Rahmen der Schadensberechnung berechtigt und verpflichtet, auch für diesen
»1. Die Verfahrensvorschriften des Abgeltungsgesetzes gelten entsprechend bei Durchführung des Härteausgleichs. 2. § 40 AbgG enthält jedenfalls eine Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen zum Erlaß von Rechtsverordnungen. 3. Der Haftschädenerlaß de
»Beruht die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf charakterlichen Mängeln, so kann die Fahrerlaubnis nicht lediglich teilweise entzogen werden.«
»Zur Frage der Mitwirkung des Personalrats bei Versetzungsmaßnahmen.«
»Das Personalvertretungsgesetz schließt die Wählbarkeit von Mitgliedern des Wahlvorstandes nicht aus.«
»1. Zum Tatbestand der ,,langsamen Vertreibung' (Übernahme von BVerwG III C 288.58). 2. Notverkaufserlöse sind bei der F e s t s t e l l u n g der Hausratsverluste grundsätzlich auf der Seite des erhalten gebliebenen Hausratsbestands einzusetzen, es sei d
»Eine Verwendung eines Beamten im Ausland im Sinne des § 117 Abs. 1 BBG kann auch vorliegen, wenn der Beamte für die Zeit der Verwendung nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBG ohne Dienstbezüge beurlaubt war und die Berücksichtigung der Zeit der Beurlaubung a
»Nach § 127 Abs. 2 BRRG unterliegen der Prüfung im Revisionsverfahren nur Vorschriften auf dem Gebiete des Beamtenrechts.«
Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung und fruchtloser Vollstreckung durch das Bankinstitut
»Nicht jeder Kriegsgefangene im Sinne des Völkerrechts ist nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz anspruchsberechtigt.«
»Ob einem geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes Ansprüche nach § 31 a BWGöD zustehen, ist im Wiedergutmachungsverfahren zu entscheiden.«
»Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung zwecks Eintragung in die Handwerksrolle.«
»1. Ob ein Kraftdroschken-Unternehmer für seinen Beruf unzuverlässig ist, ergibt sich aus der Würdigung feststehender Tatsachen, insbesondere seiner Persönlichkeit. 2. Die Unzuverlässigkeit als Kraftdroschken-Unternehmer ist durch Trunkenheit am Steuer in
»Auf eine Sonderregelung des Beförderungsentgelts im Güterfernverkehr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 der Kraftverkehrsordnung besteht kein im Verwaltungsrechtsweg verfolgbarer Anspruch.«
»Für Zwecke der Kriegsschadenrente werden die Grundbeträge von Ehegatten von Amts wegen zusammengerechnet. Die Zusammenrechnung erfolgt bei lebenden Ehegatten nur dann, wenn beide die Feststellung ihrer Schäden beantragt haben. Nach dem Tode eines der bei
»Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren muß die Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen, deren Protokollierung nicht vorgeschrieben und deshalb unterblieben und die den Parteien auch nicht durch Aktenvermerk eines Richters bekanntgegeben ist, im Ur
»Zum Vorsitzenden des Personalrats kann nur ein Vorstandsmitglied bestimmt werden.«
»Zur Frage des ,,Unterhaltsanpruchs' im Sinne des § 132 Satz 1 BBG (Witwerversorgung).«
»Ergeht nach dem Verzicht auf mündliche Verhandlung ein Beweisbeschluß, so kann ein Urteil ohne mündliche Verhandlung nur nach einem weiteren Verzicht erlassen werden.«
»Sachen, die zu einem Warenlager oder zu einem sonstigen Sachinbegriff, insbesondere zu einer Vermögenslage, gehören, sind im Sinne von § 12 AbgG keine zum Verbrauch bestimmten Sachen (Bestätigung von BVerwGE 9, 229).«
»1. Ein Anspruch auf Zinsen für eine Kriegsgefangenenentschädigung ergibt sich weder aus dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, noch aus dem Folgebeseitigungsanspruch des § 113 Abs. 1 Satz 2 und 3 VwGO, noch aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsr
»1. Im Rahmen des § 24 AbgG wird die Beweiswürdigung der Besatzungsdienststelle im vollen Umfange überpüft; sie ist daher nicht nur dann unzutreffend, wenn sie auf einer Rechtsverletzung beruht. 2. Ob eine Beweiswürdigung der Besatzungsdienststelle unzutr
»Eine vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 VwGO eingelegte Revision kann auf diese Weise rechtswirksam zurückgenommen werden.«
»1. Die Versagung der von einem Beamten der Bereitschaftspolizei beantragten Erlaubnis zur Eheschließung verstößt jedenfalls dann gegen Art. 6 Abs. 1 GG, wenn zu besorgen ist, daß ein von dem Beamten bereits erzeugtes Kind unehelich geboren wird. 2. Schli
»1. Die bei einem Landesprüfungsamt aufbewahrten Prüfungsakten über die Große Juristische Staatsprüfung sind ihrem Wesen nach geheim. 2. Zur Unabhängigkeit eines Prüfers.«
»1. Den Versicherer trifft nur die Pflicht, dem Halter eines Kraftfahrzeuges eine Versicherungsbestätigung zu erteilen, nicht aber der Zulassungsstelle - außer einer Beendigung des Versicherungsschutzes - auch den Abschluß eines neuen Versicherungsvertrag
»1. Für die Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 StVG sind bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis neue, dem Kläger günstige Tatsachen und Rechtsänderungen zu berücksichtigen. 2. Die Verwaltungsbeh
»Auch ein vor der Vertreibung Erzeugter, aber erst nachher Geborener kann Vertriebener sein im Sinne des § 11 LAG.«
»Bei der Berechnung von Kriegsschadenrente (Entschädigungsrente), die eine alleinstehende Tochter auf Grund von § 285 Abs. 3 in Verbindung mit § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG begehrt, können nur die Grundbeträge der Eltern (Ehegatten), nicht aber der Grundbetrag
»Ist die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit steuerlich auf diese Jahre unabhängig von ihrem Zufließen verteilt worden, so entspricht es § 16 Abs. 1 FG, eine solche Verteilung auch für die Ermittlung der Einkünfte anzuwenden
»Bei Hausratverlusten von Ehegatten, die im Zeitpunkt der Schädigung im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und beide nach der Schädigung, aber vor dem 1. April 1952 gestorben sind, gelten nur die Erben des Letztverstorbenen als Geschädigte im Sinne des Las
»Bei der Übernahme eines Bediensteten in eine andere Gruppe sind nur die Vertreter dieser Gruppe zur Beschlußfassung berufen.«
»Der Streit darüber, ob in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren einem Bewerber der Zuschlag zu erteilen war, ist auch dann nicht im Verwaltungsrechtsweg auszutragen, wenn der Bewerber Angehöriger eines bevorzugt zu berücksichtigenden Personenkreises
»Gegen die Ablehnung des Gnadengesuchs durch den Träger des Begnadigungsrechts steht kein Rechtsweg offen.«
»Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig für die Klage eines Grundstücksmaklers auf Zahlung einer Nachweisgebühr aus öffentlichen Mitteln für den Nachweis eines zur Eingliederung eines Heimatvertriebenen Landwirts geeigneten landwirtschaftlichen Betriebs.
»Das Land Baden-Württemberg kann sich auch im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht organisationsrechtlich durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten lassen; für die prozeßrechtliche Vertretung gilt dagegen § 67 Abs. 1 VwGO.«
»Das Bildmaterial eines Schriftstellers ist als Gegenstand, der seiner Berufsausübung dient, auch dann anzusehen, wenn es ein Erzeugnis seiner Kunst als Fotograf ist. Bei Verlust dieser Gegenstände ist die Schadensberechnung nicht auf die Pauschsätze der
»Innerdienstliche Anordnungen des Dienstherrn sind im Verwaltungsrechtsweg anfechtbare Verwaltungsakte nur dann, wenn sich ihre potentiellen Wirkungen nicht auf die Stellung des Beamten als Amtsträger beschränken, sondern sich - über die Konkretisierung d
»Die Vorschrift des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 G 131 ist auf einen versorgungsberechtigten Berufssoldaten der früheren Wehrmacht anzuwenden, dessen Versorgungsbezüge erst auf Grund der §§ 5, 31 EWFVG nach Maßgabe der Besoldungsordnung C errechnet worden sin
»1. Ein Verzicht auf Ausgleichsleistungen ist grundsätzlich möglich. 2. Seine Rechtswirksamkeit ist auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß die Ausgleichsbehörden von ihrer Ausschließungsbefugnis Gebrauch gemacht haben, solange diese Ausschließung noch
»Krankenhilfe im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 3 LAG ist jede dem Kranken nach den Vorschriften der Sozialversicherung oder anderen gesetzlichen Vorschriften gewährte Hilfe, auch wenn sie die durch die Krankheit entstandenen Kosten voll deckt.«
»Ein Vergleich kann auch wirksam abgeschlossen werden, wenn über die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlaß des begehrten Verwaltungsaktes Zweifel bestehen und die Behörde befugt ist, einen solchen Verwaltungsakt zu erlassen.«
»Wer nach seiner Vertreibung in das Vertreibungsgebiet zurückkehrt, ist von Ansprüchen als Aussiedler nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG nicht ausgeschlossen, auch wenn er bei seiner ersten Vertreibung seinen Wohnsitz verloren haben sollte.«
»Im Verwaltungsverfahren nach dem Abgeltungsgesetz ist bei Versäumung einer Frist dem Antragsteller das Verschulden eines Vertreters nicht zuzurechnen. Bestellt jemand in einer Rechtsangelegenheit einen Vertreter, so verfolgt er seine Rechte in der Regel
»Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn von solchen Geschädigten, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone im Dienst gestanden hätten, bleiben Benachteiligungen außer Betracht, denen zugezogene Angehörige des öffentli
»1. Die Neufassung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD betrifft auch dienstunfähige Geschädigte und Hinterbliebene von Geschädigten (§§ 11, 13 BWGöD). 2. Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn von Geschädigten aus dem Vertreibungsgebiet und aus dem Gebiet der s
»Durch die Nichtaufnahme der Ritter des Kreuzes des Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern in den Kreis der Ehrensoldberechtigten (§ 11 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen) ist der Gleichheitssatz nicht verletzt.«
»1. Ob Güternahverkehr gewerbsmäßig betrieben wird, richtet sich nach den dafür allgemein geltenden Grundsätzen. 2. Landwirtschaftliche Nachbarschaftshilfe (§ 80 Abs. 2 GüKG) ist mit Erwerbszwecken des die Hilfe Leistenden unvereinbar.«
»Das dem Personalrat gemäß § 56 Abs. 3 des Berliner Personalvertretungsgesetzes zustehende Antragsrecht ist nicht auf einen bestimmten Bereich der seiner Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten beschränkt; die Grenzen seiner Ausübung im Einzelfall er
»Nur die erstmalige Begründung eines Wohnsitzes im einheitlichen Vertreibungsgebiet nach dem 8. Mai 1945 steht der Aussiedlergemeinschaft entgegen (Weiterführung der Rechtsprechung von BVerwG IV 339.60 und BVerwG III 126.61). Ein aus dem einheitlichen Ver
»1. Die Regelung des § 291 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LAG, die Hauptentschädigungsberechtigten u. U. vor Tilgung eines Existenzaufbaudarlehens zur Unterhaltshilfe verhilft, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Zum Verhältnis von Kriegsschadenrente in der Form d
»Verwirft das Oberverwaltungsgericht eine Berufung als unzulässig durch Beschluß, so ist gegen den die Zulassung der Beschwerde versagenden Beschluß die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben.«
»Von der Ausschlußvorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 1 KgfEG werden nur solche Handlungen erfaßt, die in verwerflicher Weise der Erreichung der besonderen politischen Ziele der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft dienten. Nicht jede rechtswidrige Maßnahme
»1. Die Parteivernehmung eines Kriegsdienstverweigerers im Rechtsstreit muß durch einen förmlichen Beweisfluß angeordnet werden. 2. Über die materielle Beweislast dafür, ob der Kriegsdienstverweigerer Gewissensgründe vorgetragen hat.«
»1. Das Recht auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist nur im Wege der Anfechtungsklage zu verfolgen. 2. Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Klage eines Kriegsdienstverweigerers ergibt sich allein aus § 52 Nr. 2 VwGO. 3. Gege
»1. Die Anfechtung einer Personalratswahl muß von den Anfechtungsberechtigten innerhalb der in § 22 des Personalvertretungsgesetzes vorgeschriebenen Frist eindeutig erklärt werden. 2. Zur Frage der Antragsberechtigung der in der Dienststelle vertretenen G
Allein aus der Art und Zahl der Vorstrafen kann sich ergeben, daß der Betroffene die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderliche charakterliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Eine Beweiserhebung über die Persönlichkeit des Betroffenen ist daneben nicht e
»Entschädigungszahlungen für Kriegssachschäden auf Grund des Besatzungsschädenrechts, die nach dem Währungsstichtag im Verhältnis 10 : 1 von Reichsmark auf Deutsche Mark umgestellt und ausgezahlt worden sind, sind bei der Feststellung gemäß § 8 Abs. 2 Nr.
»1. Dem zur unentgeltlichen Beförderung Schwerkriegsbeschädigter verpflichteten Verkehrsunternehmen steht auf Grund von § 4 der Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverke
»1. 'Rückkehr aus fremden Staaten' (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 G 131 F. 1957) liegt auch dann vor, wenn der Rückkehrer im Ausland heimisch geworden war und die Absicht, nach Deutschland zurückzukehren, zeitweilig aufgegeben hatte. 2. Evakuierungsmaßnahmen der deuts
»Der Miteigentümer eines Schadensobjektes hat Anspruch auf die volle Entschädigung für seinen Miteigentumsanteil am Schadensobjekt und nicht nur auf einen Teil der nach dem Wert des ganzen Schadensobjektes bemessenen Entschädigung. Das Gericht hat von Amt
»1. Grundstücke, die auch gewerblich oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, gelten nur dann als Wohngrundstücke (§ 26 Nr. 4 AbgG), wenn der Wohnzweck offensichtlich vorherrscht und dem Grundstück das typische Gepräge als Wohngrundstück verleiht. 2. Die
»1. Für den Nachweis des Ursachenzusammenhangs zwischen einem Dienstunfall und der Dienstunfähigkeit des Beamten ist der Beweis des ersten Anscheins (prima-facic-Beweis) von Bedeutung. 2. Läßt sich trotz etwaiger Beweiserleichterungen der Ursachenzusammen
»Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, daß nach der Verwaltungsvorschrift Nr. 8 Ziffer 3 zu § 72 G 131 berufsmäßige Angehörige der Waffen-SS nur für die Dienstzeit ab 1. Januar 1940 als nachversichert gelten.«
»Zahlungen, die von einer Gebäudeversicherungsanstalt auf Grund eines Versicherungsverhältnisses geleistet werden, sind keine Entschädigungszahlungen, die zu einer Kürzung des Grundbetrages nach § 249 Abs. 2 LAG führen können.«
»1. Verluste an zur Bekleidung und Ausrüstung eines Berufsoffiziers gehörigen Sachen, die ihrer Art und Beschaffenheit nach auch ziviler Verwendung zugänglich waren, sind keine im Rahmen des § 4 FG, § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a LAG feststellbaren Schäden a
»1. Zur Frage der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß von einem Unternehmen fortlaufend durchgeführte Langholztransporte keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen. 2. § 6 As. 1 Nr. 1 Buchst. a Straßenverkehrsgesetz genügt den Anforderungen des Art. 8
»Zur Frage der Teilnahmeberechtigung an der Personalversammlung und der Abgrenzung ihrer Zuständigkeit.«
»1. Die Rhein-Main-Donau-Verträge sind Bundesrecht. 2. Ein Staat kann in einem die Schaffung eines Großschiffahrtsweges bezweckenden Vertragswerk das künftige Wirken seiner Behörden in gewisser Richtung (hier: Förderung des Vorhabens) festlegen. 3. In den
»Zahlungen auf Grund einer Mitgliedschaft bei der badischen Gebäudeversicherungsanstalt für Grundstücksschäden im Zusammenhang mit dem Krieg unterliegen nicht der Anrechnung im Sinne von § 249 Abs. 2 LAG auf die Hauptentschädigung (Bestätigung [Übernahme]
»1. Die Kaufkraftminderung einer Währung kann den öffentlich-rechtlichen Dienstherrn allenfalls dann zu einer Erhöhung der aus den Besoldungsgesetzen sich ergebenden, aber nach Fälligkeit gezahlten Dienstbezüge verpflichten, wenn es sich um eine so umstür
»1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. 2. Die in der Verordnung vom 23. November 1960 (BGBl. I S. 851) festgesetzten Lehrzeiten können durch Vereinbarung in dem der Handwerkskammer zu
»1. Die Wahl eines einzelnen Personalratsmitgliedes ist nicht anfechtbar. 2. Die Antragsbefugnis der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften ist im Personalvertretungsgesetz erschöpfend geregelt. 3. Die Abordnung eines Beamten im Sinne von § 9 Abs.
»1. Wird im Disziplinarverfahren über die Aufhebung oder Milderung politisch beeinflußter Dienststrafurteile aus nationalsozialistischer Zeit entschieden, so hat die Ablehnung des Aufhebungsantrages nur die Folge, daß es insoweit bei der früheren Verurtei
»1. Das Fehlen der venia legendi steht dem Anspruch auf die Rechtsstellung eines im Ruhestand befindlichen beamteten Hochschullehrers nicht grundsätzlich entgegen, wenn ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes die Absicht hatte, sich zu habilitieren, und
»Die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision ist auch dann wirksam, wenn sie in der Sitzung des Verwaltungsgerichts vor Verkündung des Urteils zu Protokoll erklärt worden ist. Die Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes
»Maßgebend für die Klassifizierung eines Gewerbebetriebes als Kleinbetrieb im Sinne des Abgeltungsgesetzes sind ausschließlich die Umsätze oder Gewinne aus der Zeit nach der Währungsreform. Eine zusätzliche Entschädigung (§ 26 AbgG) kann auch für die Schä
»Im Rahmen der Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG schließt die Berücksichtigung einer nach dem 8. Mai 1944 ausgesprochenen Tapferkeitsbeförderung beim Beförderungsschnitt die Anwendung des § 80 Abs. 2 DBF = § 109 Abs. 1 BBG nicht aus.«
»Die für die Prüfung, ob es sich um eine Enteignung handelt, maßgebliche Schwere und Tragweite der Beanspruchung eines Grundstücks kann auch von dessen örtlicher Lage abhängen; Grundstücke, die nach ihrer Lage bestimmten Beanspruchungen schon von vornhere
»Der Leiter einer gemäß § 7 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes verselbständigten Dienststelle und sein ständiger Vertreter sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle nicht wählbar ohne Rücksicht auf die ihnen zustehenden Entscheidungsbefugniss
»1. Ein Zwischenurteil über 'Parteifähigkeit' einer Partei des Verwaltungsrechtsstreits ist ein Unterfall des Zwischenurteils über Klagezulässigkeit; es ist revisionsfähig. Es ist durchweg zu verstehen als Entscheidung dahin, die Fähigkeit, am Verfahren b
»1. Zu den Voraussetzungen für die Erhebung einer Bundesausgleichsabgabe bei Milchlieferungen nach Berlin. 2. Auch Milchlieferungen von einer Molkerei an eine andere können der Bundesausgleichsabgabe unterliegen. 3. Die Bestimmung in § 2 Abs. 1 der VO 195
»1. Dienstreisen von Personalratsmitgliedern bedürfen keiner Genehmigung des Dienststellenleiters. 2. Über den Umfang der Erstattungspflicht der durch solche Dienstreisen entstandenen Kosten.«
»1. § 53 Abs. 2 Satz 1 - zweite Alternative - G 131 (F. 1957) setzt nicht voraus, daß der infolge einer Dienstbeschädigung dienstunfähig gewordene Berufssoldat bis zum 8. Mai 1945 einen Entlassungsantrag gestellt hatte. 2. Der Begriff der Dienstunfähigkei
»1. Nach dem Grundgedanken der Unterhaltshilfe des Lastenausgleichsrechts hat jemand, für dessen Unterhalt anderweit vollauf gesorgt ist, keinen Anspruch auf diese Ausgleichsleistung. 2. Bei der Prüfung, ob der Leistungsbewerber bereits alles Erforderlich
»Zur Frage der Konkurrenz zwischen der Sprungrevision einer Partei und der Berufung eines Beigeladenen.«
»1. Die in den Stichjahren 1937 bis 1939 erzielten Einkünfte sind für die Höhe der Hausratentschädigung auch dann maßgebend, wenn erst die Einkünfte späterer Jahre die Beschaffung von Hausrat ermöglicht haben. 2. Bei der Ermittlung der Schadensstufe sind
»Die Besatzungsstreitkräfte hatten wie jeder andere die Pflicht, eine von ihnen für den allgemeinen Verkehr geschaffene Gefahr abzuwenden.«
»Für ein Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach dem Lastenausgleichsgesetz neben der dinglichen Sicherung eine weitere Absicherung zu verlangen, steht im Widerspruch zu der Anordnung des Bundesausgleichsamts über die Leistung, Festsetzung und Bewertung v
»Der Ausschluß der Körperbehinderten von der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz durch Nr. 2 Abs. 1 Satz 3 DB-Ausbildungshilfe ist nicht Rechtens.«
Unzulässige Anfechtungsklage wegen der Untersuchung eines Luftunfalls, Zulässigkeit einer anderen Klage aus einem durch schlichte Amtshandlung ausgelösten Rechtsverhältnis, Rechtsschutzbedürfnis für die Leistungs- und Unterlassungsklage
»1. Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes über die Befreiung von Geistlichen außerhalb des evangelischen und römisch-katholischen Bekenntnisses vom Wehrdienst verstößt nicht gegen das Grundgesetz (Art. 3, 4 und 140). 2. Ein Sonderpi
»1. Bundesbehörden können durch Landesrecht nicht als Klagegegner in der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage bestimmt werden (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO). 2. In diesen Klagen ist der Kläger zur Bezeichnung des richtigen Vertreters des Beklagten nicht verpfli
»1. Gegen die Ablehnung der Befreiung vom Wehrdienst ist nur die Anfechtungsklage gegeben. 2. Ein an Kindes Statt angenommener Wehrpflichtiger ist vom Wehrdienst wegen des Todes vom Kindern seiner Adoptiveltern nicht befreit.«
»Zur Frage des Mitbestimmungsrechtes des Personalrats gemäß §§ 60 und 61 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes.«
»1. Eine nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassene Revision kann auch auf eine Verletzung materiellen Rechts gestützt werden. 2. Die Berechtigung zur Einlegung einer Revision ohne Zulassung gemäß § 339 Abs. 1 LAG steht der Zulässigkeit einer Beschwerde nac
»Eigentum an Grundvermögen im Sinne des § 10 Abs. 2 der 5. ASpG-DV bestand auch dann, wenn der Gläubiger durch Auflassung und Eigenbesitz wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks war (Fortführung von BVerwGE 13, 183).«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Unterbeteiligung an einem Schuldscheindarlehen eine Altsparanlage ist.«
»1. Hat eine unzuständige Bundesbehörde über den Wiedergutmachungsantrag entschieden, so kann die Verpflichtungsklage gegen die zuständige Bundesbehörde gerichtet werden; eine Klageänderung ist sachdienlich, wenn sich dieser Mangel erst nach der Klageerhe
»Welche Wirkungen löst ein im Jahre 1930 nach Maßgabe des preußischen Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung ergangenes kassatorisches Urteil, die Inanspruchnahme eines Weges betreffend, aus, wenn heute gegen den Rechtsnachfolger des damaligen Kläg
»1. Der Beamte hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung. 2. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beschränkt sich auf das von dem Beamten bekleidete Amt. Sie schränkt daher grundsätzlich das Ermessen des Dienstherrn bei der Entscheidung, ob e
»Zur Frage des Wegfalls der Bereicherung, wenn der Beamte die Überzahlung für die Erfüllung einer Verbindlichkeit verwendet hat (im Anschluß an BVerwGE 13, 107).«
»Die Regelung des § 9 Abs. 2 der 11. LeistungsDV-LA, daß bei redlichem Erwerb von Nationalitätenvermögen u. U. nur der entrichtete Kaufpreis der Schadensfeststellung zugrunde zu legen ist, hält sich im Rahmen der in § 359 Abs. 1 Satz 2 LAG erteilten Ermäc
»1. Wurde eine einzelne tatsächliche Feststellung unter Versagung rechtlichen Gehörs getroffen, so wirkt sich der Mangel bei einer Häufung von Klageansprüchen nur auf den Teil der Entscheidung aus, hinsichtlich dessen es auf die (fehlerhafte) Feststellung
»Zur Frage, ob ein wichtiger Grund zur Namensänderung vorliegt, wenn die Eltern des unehelichen Kindes mit dem Kind zusammen in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben und dem Kind der Familienname des verheirateten, aber von seiner Familie getrennt leb
»Über den Umfang des Mitbestimmungsrechtes des Personalrats gemäß § 67 Abs. 1 Buchst. a des Personalvertretungsgesetzes.«
»Für Klagen, mit denen die Festsetzung einer Geldbuße im Unterwerfungsverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen angeblicher Nichtigkeit der Unterwerfungserklärung angegriffen wird, sind die ordentlichen Gerichte zuständig.«
»Über die Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung (Ergänzung von BVerwGE 11, 139).«
»'Auswandern in das Ausland' liegt auch vor, wenn der Vertriebene in seine ausländische Heimat zurückkehrt.«
»Die in § 41 Abs. 2 VwGO angeordnete Bindung des Verwaltungsgerichts an eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts der Zivilgerichtsbarkeit, durch die der Rechtsweg zu einem Zivilgericht für unzulässig erklärt worden ist, tritt auch dann ein, wenn da
»Zur Frage der Gewährung von Unfallausgleich bei einer nur vorübergehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit.«
»Hebt das Verwaltungsgericht einen (belastenden) Verwaltungsakt mit der Begründung auf, nur ein Teil der zugrunde gelegten Tatsachen sei erwiesen, die Behörde habe erneut zu prüfen, ob sie gleichwohl wieder so entscheide, so ist weder die Verwaltungsbehör
»Zur Frage, ob ein von einem fremden Staat ernannter Wahlkonsul ein subjektives Recht auf Erteilung des Exequatur oder auf Weitergestalltung der vorläufigen Amtsausübung hat.«
»Die Anordnung des militärischen Bereitschaftsdienstes durch die Bundesregierung (§ 6 Abs. 7 des Wehrpflichtgesetzes i. d. F. vom 28. November 1960) ist weder ein Verwaltungsakt noch eine Rechtsverordnung, sondern in der richterlichen Kontrolle nicht unte
»Der außereheliche Vater ist kein Elternteil im Sinne des die Befreiung vom Wehrdienst regelnden § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes.
»Die Vorschrift des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, daß der einzige lebende Sohn vom Wehrdienst zu befreien ist, läßt die Berücksichtigung von Härtefällen nicht zu.«
»Der Beigeladene kann auch in Lastenausgleichssachen alle Verfahrenshandlungen vornehmen, soweit seine rechtlichen Interessen berührt werden, insbesondere kann er Revision einlegen.«
»1. Welche Einkünfte zu der 'Besoldung' gehören, die dem Geschädigten nach § 35 Abs. 2 BWGöD nachzuzahlen ist, richtet sich nach dem Besoldungsrecht desjenigen Dienstherrn, bei dem er seine Laufbahn fortgesetzt hätte; der Beurteilung sind im Rahmen von §
»1. Zum Begriff 'Zweck der Flurbereinigung'.« 2. Zur Frage, wann die Veränderung eines Hofraums im Sinne des § 45 FlurbG zum Zwecke der Herstellung einer Ortsstraße zulässig ist.«
»Zur Begriffsbestimmung der Abwesenheit im Sinne von § 2 Abs. 4 des Eheanerkennungsgesetzes.«
»Über den Umfang des Mitwirkungsrechts bei der Versetzung eines Beamten, soweit es die Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle betrifft.«
»Übt ein Bediensteter bei einer als Gruppenwahl durchgeführten Personalratswahl sein Wahlrecht unrechtmäßig im Wahlgang einer fremden Gruppe aus, dann rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Anfechtung der in seiner Gruppe durchgeführten Wahl.«
»1. Ehrenamtliche Beisitzer sind gemäß § 20 des Arbeitsgerichtsgesetzes für jede Amtsperiode zu verteidigen. 2. Ein Personalratsmitglied kann die Anwaltskosten, die ihm in einem gegen es gerichteten Ausschlußverfahren entstanden sind, nicht von der Dienst
»Die Anweisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes in Nr. 19 Abs. 3 Buchst. a und b des Rundschreibens zur Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung steht im Widerspruch zu § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG.«
»Die Anweisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes in Nr. 6 Abs. 1 des Rundschreibens zur Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung ist rechtsgültig.«
»Erhebt der Leiter der Behörde, bei der der Beschwerdeausschuß gebildet ist, gegen einen Beschluß des Beschwerdeausschusses, durch den dem Antragsteller Kriegsgefangenenentschädigung zugebilligt worden ist, Klage nach § 22 KgfEG, so stehen dem in diesem I
»1. Bei der Prüfung der Frage, ob die Entscheidung der Besatzungsdienststelle sich aus anderen als den mitgeteilten Gründen als richtig erweist, ist die etwaige Versäumung der besatzungsrechtlichen Frist unberücksichtigt zu lassen, wenn die Entscheidung d
»1. Im Verfahren nach dem Abgeltungsgesetz kann der Kläger seinen Klagantrag dahin einschränken, daß er die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur Anerkennung seines Entschädigungsanspruches nur dem Grunde nach begehrt. 2. Das Verwaltungsgericht verstöß
»Zur Einbeziehung eines nach dem 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst der SBZ privatrechtlich weiterbeschäftigten und alsdann entlassenen Beamten in den Personenkreis der ersten Gruppe des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b G 131 (Fortentwicklung von BVerwGE 5, 268
»Bei der Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die oberste Dienstbehörde an die Subsumtion der Tat im Strafurteil gebunden.«
»§ 99 VwGO gewährt keinen Anspruch auf Vorlage von Akten, die den Streitgegenstand nicht betreffen.«
»1. Ein Lehrherr, der minderjährige Lehrlinge für den Übertritt zu einem anderen Glauben (hier: zur Lehre der Zeugen Jehovas) wirbt, verstößt gröblich gegen seine Pflichten im Sinne des § 20 der HandwO, wenn er seiner Werbung durch eine bevorzugte Behandl
»Über die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben.«
»Die für 'Beamtenstellen ab Besoldungsgruppe A 1 a' getroffene Ausnahmeregelung in § 72 Satz 2 des Personalvertretungsgesetzes gilt auch für entsprechende Angestelltenstellen.«
»1. § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen gilt als Bundesrecht fort (Abweichung vom Beschluß vom 8. Januar 1959 - BVerwG VII B 63.58 -). 2. Die Grundsteuermehrbelastung im Sinne des § 3 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen ist
»1. Auch in Verwaltungsverfahren, die die Gewährung von Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch betreffen, findet eine förmliche Wiederaufnahme des Verfahrens statt; außerdem ist ein - formloses - Wiederaufgreifen des bereits abgeschlossenen Verfahrens n
»1. Schadensfeststellung für eine Erbengemeinschaft ist unzulässig. 2. Für die Schadensfeststellung zugunsten eines Miterben ist in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 1 FG das Beteiligungsverhältnis am ungeteilten Nachlaß zugrunde zu legen.«
»Durch den Ausschluß aus dem Personalrat wird die Wählbarkeit des ausgeschlossenen Mitglieds nicht berührt.«
»Leistungen auf Grund des erst im Juli 1957 erlassenen Bundesrückerstattungsgesetzes führen nicht zur Kürzung des Grundbetrages der Hauptentschädigung.«
»Zum Begriff der Gewerkschaft im Sinne des Personalvertretungsrechts.«
»Eine Familienzusammenführung im Sinne von § 230 Abs. 2 Nr. 4 LAG kann auch dadurch verwirklicht werden, daß die Aufnahme der Eltern durch eine Gemeinschaft der Kinder vollzogen wird, von denen eines die Pflege übernimmt, während ein anderes die Stichtags
»Auch wenn mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll, so muß über einen neuen Beweisantrag vorab und so rechtzeitig entschieden werden, daß die Beteiligten sich bei Ablehnung auf die neue Verfahrenslage einstell
»1. Eine Maßnahme zum Zwecke der Beseitigung des Kriegspotentials auch dann vorgelegen haben, wenn sie nicht nur allein das Ziel der Beseitigung (Selbstzweck) verfolgte, sondern zugleich auch der Materialgewinnung für Zwecke der Besatzungsmacht diente. 2.
»Eine vor dem 1. September 1939 im Zusammenhang mit den Kriegsvorbereitungen erlittener Unfall ist kein 'während' des zweiten Weltkrieges erlittener Unfall im Sinne des § 181 a BBG.«
»Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Änderung eines fremdländisch klingenden Familiennamens verlangt werden kann.«
»Die Ermächtigung der Verwaltung zur Gewährung eines Härteausgleichs (§ 40 AbgG) ist ihrer Natur nach eng begrenzt. Über die Bewilligung eines Bundesdarlehens (§ 41 AbgG).«
»War eine zu dem Erwerb eines Grundpfandrechts erforderliche Eintragung vor dem 1. Januar 1940 formgerecht bewilligt worden, so liegt ein rechtzeitiger Erwerb im Sinne des § 12 Abs. 1 ASpG auch dann vor, wenn die Eintragung auf Grund einer anderen, erst n
»1. Hat eine Verwaltungsbehörde die Wiederaufnahme eines Verwaltungsverfahrens angeordnet, obwohl Wiederaufnahmegründe nicht gegeben sind, so kann diese Maßnahme nicht in eine im Ermessensbereich liegende Wiedereröffnung umgedeutet werden. 2. Eine dahin g
»1. Nach dem § 249 Abs. 2 Satz 1 LAG ist der Grundbetrag der Hauptentschädigung um Entschädigungszahlungen für den Verlust des bei Berechnung des Schadensbetrages berücksichtigten Vermögens auch zu kürzen, wenn die Zahlungen für die Beseitigung solcher Te
»Das dem Personalrat gemäß § 71 Abs. 1 Buchst. a des Personalvertretungsgesetzes bei der Höhergruppierung zustehende Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die probeweise Übertragung der höherwertigen Tätigkeit.«
»1. Zur Frage, der Beteiligung des Personalrates an Verwaltungsanordnungen gemäß § 58 des Personalvertretungsgesetzes. 2. Die mit der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verbundene Zahlung einer persönlichen Zulage ist keine Höhergru
»1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Bildung von Doppelnamen zu genehmigen ist. 2. Faktoren, die vom unbestimmten Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 3 FamNamÄndG mitumfaßt werden, können - bei Bejahung des wichtig
»Ein nach dem 31. Dezember 1918 erlittener Unfall ist kein 'während' des ersten Weltkrieges erlittener Unfall im Sinne des § 181 a Abs. 1 BBG.«
»Der Eintritt der Dienstunfähigkeit des noch nicht wiederangestellten Geschädigten führt kraft Gesetzes zu einer Änderung der ihm zu gewährenden Bezüge.«
»Ein eheliches Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit auch dann, wenn zwar der Vater staatenlos, die Mutter aber deutsche Staatsangehörige ist.«
»Personen, denen ein rechtzeitig (§ 265 Abs. 4 Satz 2 LAG) gestellter Antrag auf Gewährung von Kriegsschadenrente rechtsbeständig aus sachlichen Gründen abgelehnt ist, können sich bei einem neuen verspäteten Antrag nicht auf die Ausnahmeregelung des § 12