I. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes ( Bundespolizeibeamtengesetz - BPolG -) vom 19. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I Seite 569) lautet: Ein [...]
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