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BVerfG - Entscheidung vom 14.04.1959

1 BvL 23/57; 1 BvL 34/57

Normen:
EStG 1957 § 26a Abs. 1 S. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 9, 237
BB 1959, 438
MDR 1959, 459
NJW 1959, 979

A. I. Durch das Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 848) wurde die Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer neu geregelt: An die Stelle des bisherigen § 26 traten die § [...]
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