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BVerfG - Entscheidung vom 17.10.1958

1 BvR 388/58

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 308 Abs. 1 § 383 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 8, 208
MDR 1959, 21
NJW 1959, 29

I. Die Beschwerdeführerin hatte Privatklage wegen übler Nachrede erhoben. Das Amtsgericht billigte dem Beschuldigten Wahrnehmung berechtigter Interessen zu und wies die Klage gemäß § 383 Abs. 1 StPO zurück. Auf [...]
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