Das Lesezeichen wurde erfolgreich angelegt

Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen.

Fenster schließen

 
Entscheidung

»Vereinbaren mehrere Teilnehmer einer Straftat, daß jeder auf etwaige Verfolger zu schießen habe, um ihre Festnahme um jeden Preis zu verhindern, und schießt einer von ihnen auf Grund dieser Abrede irrtümlich auf einen Tatbeteiligten, den er nur verletzt, so ist auch dieser als Mittäter wegen versuchten Mordes zu bestrafen.«

BGH (4 StR 613/57)

Datum: 23.01.1958

Fundstelle: BGHSt 11, 268; JR 1958, 426; JuS 1969, 57; NJW 1958, 836

Auszug:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, wegen versuchten schweren Diebstahls im Rückfall in drei Fällen, wegen schweren Diebstahls im Rückfall in drei Fällen, alles begangen in Tateinheit mit [...]