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BVerfG - Entscheidung vom 09.07.1957

2 BvL 30/56

Normen:
GG Art. 28 Abs. 1 S. 2 Art. 100 Abs. 1
GKWG (Wahlgesetzes für die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein [Gemeinde- und Kreiswahlgesetz] in der Fassung vom 29. Januar 1955) Schleswig-Holstein § 41 Abs. 2

Fundstellen:
BVerfGE 7, 77
DÖV 1957, 781
DVBl 1957, 660

A. 1. In Schleswig-Holstein sind die Gemeinde- und Kreisvertretungen am 24. April 1955 neu gewählt worden. Für diese Wahl galt das Wahlgesetz für die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und [...]
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