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Entscheidung

»Wird infolge der Abtreibungshandlung ein lebendes Kind vorzeitig geboren und wird es alsbald danach gewaltsam getötet, so liegt vollendete Abtreibung in Tateinheit mit einem vollendeten Tötungsverbrechen vor.«

BGH (5 StR 164/57)

Datum: 18.06.1957

Fundstelle: BGHSt 10, 291

Auszug:
Die Ehefrau des Angeklagten, die frühere Mitangeklagte Lisa R., war seit etwa Ende Oktober 1954 schwanger. Mit dem Einverständnis ihres Ehemannes unternahm sie mehrere Abtreibungsversuche. Diese blieben erfolglos. Am [...]