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BGH - Entscheidung vom 19.11.1957

1 StR 438/57

Normen:
StGB § 266
BörsG § 95 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BGHSt 11, 102
BB 1958, 218
JZ 1958, 486
LM Nr. 1 zu 3 95 BörsenG
NJW 1958, 310

Der Angeklagte ist wegen Betrugs (§ 263 StGB ) in drei Fällen, wegen Untreue (§ 266 StGB ) und wegen einfachen Bankrotts (§ 83 GmbHG ; § 240 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO ) zur Gesamtgefängnisstrafe von 2 Jahren und zu 5.000 [...]
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