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BAG - Entscheidung vom 09.12.1954

2 AZR 46/53

Normen:
GewO § 123 Abs. 1 Nr. 8
BGB § 242

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 123 GewO
BAGE 1, 237

Der Kläger, seit dem 1. Oktober 1948 bei der Beklagten als Tischlergeselle beschäftigt war wegen einer Knieverletzung (Wackelknie) vom 06. Februar 1953 bis 18. März 1953 arbeitsunfähig. Wegen des gleichen Leidens [...]
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