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BayObLG (BReg 2 Z 103/85) | Datum: 19.12.1985
»... Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 WEG [WohnEigG] sind zu einer Wohnungseigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer schriftlich zu laden. Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen und nimmt er deshalb an der Versammlung [...]