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BayObLG (2 Z 2/85) | Datum: 10.10.1985
»... Es steht nicht in der Kompetenz der Eigentümerversammlung, Zinsen in Höhe von 1 Promille pro Tag, das sind 36,5 % pro Jahr, für rückständige Anteile an den Kosten und Lasten nach § 16 WEG [WohnEigG] zu [...]