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LSG Nordrhein-Westfalen (L 12 AS 47/15 B ER) | Datum: 17.02.2015
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Antragsteller [...]