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LG Berlin (63 T 121/12) | Datum: 14.08.2012
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird der Wert des Streitgegenstandes in Abänderung des Streitwertbeschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 24.04.2012 - 105 C 184/11 - auf 10.845,80 EUR [...]