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OLG Köln (16 Wx 200/06) | Datum: 11.12.2006
Die formell nicht zu beanstandende sofortige Beschwerde hat Erfolg hinsichtlich der Anfechtung des Beschlusses zu TOP 5 der Wohnungseigentümerversammlung vom 21.11.2002. 1. Beschluss zu TOP 5 (Jahresabrechnung 2001) [...]