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OLG Düsseldorf (I-23 U 78/02) | Datum: 25.07.2003
Die zulässige Berufung der Beklagten und die ebenfalls zulässige Anschlussberufung der Klägerin haben jeweils zum Teil Erfolg. Die Beklagte schuldet der Klägerin noch die Zahlung von 9.143,69 EUR Restwerklohn, Zug um [...]