»Beschlüsse, die in einer durch eine unzuständige Person einberufenen Eigentümerversammlung gefaßt werden, sind zwar rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht ohne weiteres nichtig. Die Anfechtung bleibt erfolglos, wenn der Beschluß auch ohne den Einberufungsmangel ebenso zustandegekommen wäre.«
DRsp I(152)273 (Ls) OLGReport-Köln 1996, 209 WE 1996, 311 WuM 1996, 246 [...]
»1. Bei den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes handelt es sich um wertneutrale Vorschriften im Sinne des UWG. 2. Ein Gewerbetreibender handelt unlauter, wenn er durch die Anbringung von Werbehinweisen unter Verstoß gegen §§ 13, 15 WEG in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung einen im selben Anwesen tätigen Konkurrenten behindert.«
NJW-RR 1997, 462 NJWE-MietR 1997, 111 OLGReport-München 1996, 233 [...]
Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu und besteht die Rechtsgemeinschaft auch aus Alleinberechtigten, dann kommt zu dem Kopfstimmrecht, das durch eine Alleinberechtigung begründet wird, das Stimmrecht hinzu, das der Rechtsgemeinschaft zusteht.
DRsp I(152)284d OLGReport-Frankfurt 1997, 28 ZMR 1997, 156 [...]
»a. Auch bei unbefangener Betrachtung nach dem Gesamtinhalt der Teilungserklärung, den Aufteilungsplänen und den für jedermann augenscheinlichen örtlichen Verhältnissen muß die Bezeichnung einer Sondernutzungsfläche als »Garten« nicht auf eine entsprechende Gebrauchsbeschränkung als nächstliegende Bedeutung hinweisen. b. Daß bei einer größeren Wohnanlage auf hierfür eingerichteten Gemeinschaftsflächen zusätzliche Garagen und Einstellplätze in angemessener Zahl entstehen und damit ein bestimmtes Ausmaß an Beeinträchtigungen für die Miteigentümer verbunden ist, ist nicht allgemein ein Nachteil, der über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinausgeht.«
DRsp I(152)287a-b OLGReport-Düsseldorf 1996, 262 WE 1996, 425 WuM 1996, 638 ZMR 1996, 568 [...]
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für rückständige Wohngeldbeiträge seines Rechtsvorgängers, sofern der die Fälligkeit der Beiträge begründende Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung erst nach dem Eigentumserwerb getroffen wurde.
Anmerkung von Rechtsanwalt Michael Drasdo, Neuss, WuM 1997, 185. DRsp I(152)284c WuM 1997, 184 [...]
»a. Zur Vorbereitung eines Beseitigungsanspruchs wegen unzulässiger in das Gemeinschaftseigentum eingreifender Umbaumaßnahmen kann dem einzelnen Wohnungseigentümer ein Auskunftsanspruch gegen den Miteigentümer zustehen, der die bauliche Veränderung vorgenommen hat. b. Der hiernach gegebene Auskunftsanspruch besteht auch im Falle der Veräußerung des Wohnungseigentums während des anhängigen Verfahrens aus dem Gesichtspunkt nachwirkender Treuepflicht fort, weil im Zweifel nur der Antragsgegner als möglicher Störer die Einzelheiten kennt, die zur Beurteilung eines Anspruchs nach § 1004 BGB erforderlich sind.«
DRsp I(152)290a-b OLGReport-Düsseldorf 1997, 106 WuM 1997, 240 ZMR 1997, 149 [...]