Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Köln (10 S 451/93) | Datum: 10.03.1994
Die Berufung der Klägerin vom 21.12.1993 war gemäß § 519 b Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, denn die gemäß § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Erwachsenheitssumme von über 1.500 DM ist im [...]