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Lärm unter Nachbarn: Wann ist Musizieren erlaubt?

06.02.2020 13:10 Uhr | WE-Gemeinschaft

Wann ist das Musizieren in Mehrparteienhäusern gestattet? Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Schlagzeugspielen zeitlich begrenzt zulässig sein kann. Ein vollständiges Verbot kam nach dem Gericht im Streitfall nicht in Betracht, weil das Musizieren in der eigenen Wohnung zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zählt und mit den Nachbarinteressen abzuwägen ist.

Wohnungseigentum: Nutzungsänderung gemäß der Gemeinschaftsordnung

29.11.2018 10:03 Uhr | WE-Gemeinschaft

Eine in der Gemeinschaftsordnung unbeschränkt erlaubte Nutzungsänderung ermöglicht auch ein Miteinander von gewerblicher Nutzung und einer solchen zu Wohnzwecken. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das Gericht stellte in dem Verfahren zudem klar, dass eine Markise, die ohne einen (nach der Gemeinschaftsordnung) erforderlichen Beschluss angebracht wurde, entfernt werden muss.

BGH klärt Sanierungspflichten von Eigentümern bei Gebäudeschäden

09.05.2018 10:30 Uhr | WE-Gemeinschaft

Der BGH hat entschieden, wann Eigentümer von Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten zur Sanierung von Schäden und gemeinsamer Kostentragung verpflichtet sind. Im Streitfall ging es um Feuchtigkeitsschäden eines Altbaus. Ob die Eigentümergemeinschaft sich einer Sanierung verweigern darf, hängt demnach auch davon ab, inwieweit der konkrete Nutzungszweck einer Teileigentumseinheit gefährdet ist.

Kein Gartenhaus auf Sondernutzungsfläche

25.04.2018 14:12 Uhr | WE-Gemeinschaft

In dem Garten einer Wohnanlage, der eine Sondernutzungsfläche darstellt, darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer nicht ohne weiteres ein Gartenhaus errichtet werden. Dies kann selbst dann gelten, wenn zuvor eine nach der Gemeinschaftsordnung erlaubte Gartenlaube aufgestellt war. Das Amtsgericht München hat dabei insbesondere auf eine optische Beeinträchtigung abgestellt.

Wohnen in der Teileigentumseinheit eines Geschäftshauses?

28.03.2018 15:13 Uhr | WE-Gemeinschaft

Sieht eine Gemeinschaftsordnung nur eine berufliche und gewerbliche Nutzung eines Gebäudes vor, darf eine Teileigentumseinheit nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Es kann aber ein Änderungsanspruch bestehen, z.B. wenn eine dauerhafte gewerbliche Vermietung nicht ernsthaft zu erwarten ist. Der BGH hat entschieden, dass dieser Anspruch aber erst durch Klage durchgesetzt werden muss.

Zuständigkeit für Bäume bei Wohnungseigentum

10.01.2018 09:27 Uhr | WE-Gemeinschaft

Wenn die Teilungserklärung keine eindeutig anderslautende Erklärung enthält, stehen Bäume im Gemeinschaftseigentum der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft. Wenn die Wohnungseigentümer insoweit keine abweichende Vereinbarung für die Instandhaltung und Instandsetzung treffen, bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Gemeinschaftliche Rauchmelder durch WEG-Beschluss

20.09.2017 11:47 Uhr | WE-Gemeinschaft

Wenn eine Eigentümergemeinschaft die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern beschließt, ist das in der Regel wirksam und nicht ermessensfehlerhaft. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Nicht erheblich ist demnach auch, ob ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung bereits Rauchwarnmelder fachgerecht installiert hat und diese ausreichend wartet.

Wohnungseigentum und Barrierefreiheit

18.01.2017 16:09 Uhr | WE-Gemeinschaft

Ein einzelner Wohnungseigentümer darf im gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung erteilen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung des bauwilligen Wohnungseigentümers bei einer Gehbehinderung nur gut mit einem Aufzug erreichbar ist. Das hat der BGH entschieden.

Wohnungseigentum: Keine Verjährung bei behördlicher Auflage

26.10.2016 13:32 Uhr | WE-Gemeinschaft

Der Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf ordnungsmäßige Verwaltung kann auch im Rahmen einer Auflage in der Baugenehmigung für bauliche Maßnahmen grundsätzlich nicht verjähren. In einem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall hatte sich ein Wohnungseigentümer auf eine jahrzehntealte Auflage der Stadt München zur Herstellung eines Spielplatzes berufen.

Wohnungseigentum: Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

21.09.2016 16:42 Uhr | WE-Gemeinschaft

Das Anlocken und Füttern von Tauben auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist von Gesetzes wegen verboten und führt in der Regel zu einem Unterlassungsanspruch der Eigentümergemeinschaft. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Neben einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots nach § 14 WEG ging das Gericht im Streitfall auch von einem Verstoß gegen die Hausordnung aus.

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