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BFH - Entscheidung vom 10.10.2002

VI B 269/01

Normen:
FGO §§ 74 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BFH/NV 2003, 77

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Senat kann offen lassen, ob der vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) offensichtlich als Zulassungsgrund behauptete Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung [...]
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