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BVerfG - Entscheidung vom 30.09.1998

2 BvR 1818/91

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
EStG § 22 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
BB 1998, 2294
BB 1998, 2508
BVerfGE 99, 88
DB 1998, 2247
DStR 1998, 1743
DStRE 1998, 876
DStZ 1998, 883
DStZ 1998, 910
EuGRZ 1999, 94
FR 1998, 1028
Grundeigentum 1998, 1460
HFR 1999, 44
Information StW 1998, 734
NJW 1998, 3769
StE 1998 738
WM 1998, 2257

A. - I. Das Verfahren betrifft die Frage, ob § 22 Nr. 3 EStG den Ausgleich und Abzug von Verlusten bei den sonstigen Einkünften aus der Vermietung von beweglichen Sachen ausschließen darf. Die Beschwerdeführer hatten [...]
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