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BFH - Entscheidung vom 08.02.1996

VI B 133/95

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zur Höhe der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG pauschal mit 15 % erheben. Die pauschal [...]
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