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BVerfG - Entscheidung vom 23.03.1994

1 BvL 8/85

Normen:
AFG § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 90, 226
AuA 1994, 334
DB 1994, 1296
DStR 1994, 1786
EuGRZ 1994, 504
info also 1994, 123
KirchE 32, 103
NJ 1994, 335
NJW 1994, 2346
NZS 1994, 417
SGb 1994, 430
SGb 1995, 121
SozSich 1994, 439
SozVers 1994, 293
ZevKR 39, 465
ZfSH/SGB 1994, 420

A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, daß auch bei Arbeitslosen, die einer kirchensteuererhebenden Kirche nicht angehören, bei der Berechnung des Nettoentgelts, nach dem sich die [...]
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