A. Sachverhalt und Anrufungsbeschluß I. Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 26. Januar 1989 IV R 300/84 (BFHE 155, 552, BStBl II 1989, 411 ) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 3 -hilfsweise [...]
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