Unfallschäden: Höhe von Mietwagenkosten
Sind bei der Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens Mietwagenkosten nach dem angemessenen Normaltarif zu schätzen, ist als Schätzungsgrundlage auf den Mittelwert der Marktpreiserhebungen nach der „Schwacke-Liste“ und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel abzustellen (Modell „Fracke“). Das hat das OLG Hamm entschieden und damit eine Streitfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung beantwortet.
Erkennbarkeit von Verkehrszeichen
Das Bundesverwaltungsgericht hat präzisiert, welche Anforderungen im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit von Verkehrszeichen gestellt werden. Bei den Anforderungen an den „Sichtbarkeitsgrundsatz“ und die Sorgfaltspflichten des Verkehrsteilnehmers ist danach zu unterscheiden, ob sie den ruhenden oder fließenden Verkehrs betreffen. Eine „Nachschaupflicht“ besteht nur bei konkretem Anlass.
Autokauf: Vertragsinhalt bei falscher Lieferung
Enthält ein Bestellformular über einen Neuwagen ein Chiffrierkürzel, das der Käufer nicht kennt, und wird infolgedessen ein Dreitürer ausgeliefert, obwohl der Käufer einen Fünftürer kaufen wollte, so kann ein Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zustande kommen. Das hat das Schleswig-Holsteinische OLG entschieden. Bei einem Rücktritt muss der Autohändler dann den Kaufpreis zurückzahlen.
Verkehrsdelikte: Richter als Rechtsbeuger
Der BGH hat die Verurteilung eines Amtsrichters wegen Rechtsbeugung bestätigt. Der Jurist hatte in mehreren Bußgeldverfahren zu Straßenverkehrsdelikten die Betroffenen freigesprochen, weil er die jeweilige Aktenführung der Verkehrsbehörden für unzureichend hielt. Die BGH-Richter unterstrichen mit ihrer Entscheidung dabei auch die Bedeutung der Aufklärungspflicht eines Bußgeldgerichts.
Führerscheinentzug: Weniger „Punkte in Flensburg“?
Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar grundsätzlich möglichen Punktereduzierung sind alle bereits begangenen Verkehrsverstöße relevant, auch wenn diese teilweise noch nicht rechtskräftig geahndet worden sind (sog. „Tattagprinzip“). Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden.
Ausländische Führerscheine
Eine tschechische Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, wenn dessen Inhaber dort zum Zeitpunkt der Ausstellung keinen ständigen Wohnsitz hatte. Auch die zwischenzeitliche Erteilung einer „Fahrerkarte“ steht einer Untersagung nicht entgegen, wenn der Wohnsitzverstoß später bekannt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Kraftstoffverbrauch: Tabellenwerte entscheidend?
Wenn ein Verkaufsprospekt auf Kraftstoffverbrauchswerte nach der Richtlinie 80/1268/EWG verweist, liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der beiden Prüfungsmethoden der Richtlinie einen die Prospektangabe um weniger als 10 % übersteigenden Spritverbrauch ergibt. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Sachmängel: Kostenrisiko bei sofortiger Klage
Der Käufer eines Fahrzeugs trägt bei Sachmängeln das gerichtliche Kostenrisiko, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Klage keine Gelegenheit gibt, das Fahrzeug zu untersuchen und etwaige Mängel selbst zu beseitigen. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das OLG Hamm die erstinstanzliche Kostenentscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Cannabiskonsum: Bisheriger Grenzwert bestätigt
Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Obwohl die Grenzwertkommission im September 2015 einen Grenzwert bei Cannabiskonsum von 3,0 ng THC empfohlen hatte, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in mehreren Verfahren den bisherigen Grenzwert von 1,0 ng angewandt.
Haftung für Fahrbahnbelag
Das Land Nordrhein-Westfalen kann aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für einen Fahrbahnbelag haften, der eine unzureichende Griffigkeit aufweist, wenn es aufgrund dieser Gefahrenquelle zu einem Motorradunfall kommt. Dies gilt zumindest dann, wenn die notwendige Beschilderung im Bereich der Schleuder- und Rutschgefahr unterblieben ist. Das hat das OLG Hamm entschieden.