Reparatur bei Werkstattklausel
Wer eine Werkstattklausel mit seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer anderen Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der gewählten Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Das Amtsgericht München hat eine Kürzung des Rechnungsbetrags um 15 % gebilligt.
Fahrtenbuchauflage: Verkehrsverstoß durch Beifahrer
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Halterin des Firmenwagens war demgegenüber der Meinung gewesen, dass eine Fahrtenbuchauflage nur nach einem Verkehrsverstoß durch den Fahrzeugführer erfolgen könne.
Schaden bei Gefälligkeitsfahrt
Es handelt sich regelmäßig um eine Gefälligkeitsfahrt und nicht um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn Angehörige Kinder zu Amateur-Sportveranstaltungen transportieren. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des BGH auch im Verhältnis zum Sportverein. Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche scheiden aus, weil es sich dann um reine Gefälligkeiten im außerrechtlichen Bereich handelt.
Ohne Warnzeichen: Gemeinde haftet nach Unfall
Stürzt ein Motorradfahrer auf dem Rollsplitt einer Gemeindestraße, haftet die Gemeinde für Schäden, wenn sich kein Warnhinweis unmittelbar vor der Unfallstelle befindet. Allerdings muss sich der Motorradfahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn ein paar Kurven vor der Unfallstelle ein Gefahrstellenschild gestanden hat. Dies hat das Schleswig-Holsteinische OLG entschieden.
Unfallfolgen: Krankenhaus haftet für Hirnschaden
Das OLG Oldenburg hat ein Krankenhaus zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 265.000 € an den Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers verurteilt. Im Krankenhaus hatte ein Oberarzt falsch auf eine Störung am Beatmungsgeräts des Unfallopfers reagiert, woraufhin der Patient neben seinen unmittelbaren Verletzungsfolgen einen schweren Hirnschaden erlitt.
Zusammenstoß auf Bahnübergang
Stößt ein Pkw auf einem unzureichend gesicherten Bahnübergang mit dem Zug einer Privatbahn zusammen, kann die Nachlässigkeit eines Schrankenwärters sowohl der Privatbahn als auch dem für die Bahnstrecke verantwortlichen Unternehmen der Deutschen Bahn zuzurechnen sein. Im Ergebnis haften dann alle Beteiligten in vollem Umfang für den Fahrzeugschaden. Das hat das OLG Hamm entschieden.
MPU: Unterschiede bei Fahrerlaubnisklassen
Bei einer Fahrerlaubnis für eine Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) schneller angeordnet werden. Bei der Prüfung „besonderer“ Fahrerlaubnisklassen gelten demnach für die jeweiligen Führerscheininhaber im Vergleich zu den „regulären“ Führerscheinklassen gesteigerte Anforderungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der betrunkene Fußgänger
Verletzt sich ein mit 2,49 Promille alkoholisierter, verkehrsuntüchtiger Fußgänger, in dem er beim Versuch sich abzustützen, zwischen die Hinterachsen eines „Sattelaufliegers“ gerät, kann das Verschulden des Fußgängers die Betriebsgefahr des Lastzugs vollständig zurücktreten lassen und Schadensersatzansprüche des Fußgängers ausschließen. Das hat das OLG Hamm entschieden.
Waschanlagenbetreiber muss zahlen
Das Landgericht Ansbach hat dem Benutzer einer Autowaschanlage Schadensersatz für einen bei Benutzung der Anlage entstandenen Fahrzeugschaden zugesprochen, weil ihm der Anlagenbetreiber kein Verschulden am Schadenseintritt nachweisen konnte. Dieser hatte behauptet, der Kläger sei in der Waschanlage rückwärts gefahren. Diesem Schadenshergang widersprachen aber die Sachverständigen.
Handyverbot beim Autofahren
Das Amtsgericht München hat einen Bußgeldbescheid über 60 € gegen eine Autofahrerin wegen einer Handynutzung am Steuer bestätigt. Das Gericht glaubte den Polizeibeamten, die als Zeugen ausgesagt hatten. Die Fahrerin selbst hatte zuvor behauptet, der Akku ihres Handys sei leer gewesen. Auch die Aussage einer von ihr aufgebotenen Zeugin nützte der Fahrerin nichts.