Waschanlagenbetreiber muss zahlen
Das Landgericht Ansbach hat dem Benutzer einer Autowaschanlage Schadensersatz für einen bei Benutzung der Anlage entstandenen Fahrzeugschaden zugesprochen, weil ihm der Anlagenbetreiber kein Verschulden am Schadenseintritt nachweisen konnte. Dieser hatte behauptet, der Kläger sei in der Waschanlage rückwärts gefahren. Diesem Schadenshergang widersprachen aber die Sachverständigen.
Handyverbot beim Autofahren
Das Amtsgericht München hat einen Bußgeldbescheid über 60 € gegen eine Autofahrerin wegen einer Handynutzung am Steuer bestätigt. Das Gericht glaubte den Polizeibeamten, die als Zeugen ausgesagt hatten. Die Fahrerin selbst hatte zuvor behauptet, der Akku ihres Handys sei leer gewesen. Auch die Aussage einer von ihr aufgebotenen Zeugin nützte der Fahrerin nichts.
Haftpflichtversicherung: Ansprüche bei Unfallflucht
Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflichtversicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Eine Verkehrsunfallflucht stelle einen Verstoß gegen den Versicherungsvertrag dar, weil die Anzeigepflicht bei der Polizei dadurch schwerwiegend verletzt worden sei.
EuGH stärkt Käuferrechte
Anlässlich des Falls einer niederländischen Autokäuferin hat der EuGH die kaufrechtlichen Verbraucherschutzregeln zur Beweislastumkehr näher bestimmt. Bei Vertragswidrigkeiten, die binnen sechs Monaten nach der Lieferung einer Ware offenbar werden, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden. Die europarechtlichen Vorgaben sind auch Grundlage der Regelung des § 476 BGB.
Autoschäden bei Schiffsreise
Ein Kreuzfahrtunternehmen haftet für den Schaden an einem in einem öffentlichen Parkhaus abgestellten Pkw, wenn aus der Sicht des Reisenden dieser mit dem Kreuzfahrtunternehmen einen Verwahrungsvertrag über seinen Pkw abschließt. Das hat das Amtsgericht München entschieden und einer Autoeigentümerin knapp 2.000 € Schadensersatz für mehrere tiefe Lackkratzer zugesprochen.
Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern
Behörden dürfen bei der Dauer einer Fahrtenbuchauflage berücksichtigen, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Klage eines Motorradhalters zurückgewiesen, der sich gegen eine Fahrtenbuchauflage gewehrt hatte, die länger bemessen war als bei einem vergleichbaren Verstoß mit einem Pkw.
Verkehrsberuhigung: Ansprüche der Anwohner?
Die Anlieger im Bereich der „alten Rheinbrücke“ in Remagen haben auf weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Beschränkung des fließenden Verkehrs keinen Anspruch. Die Anwohner hatten – über die bestehenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung hinaus – ein Durchfahrtsverbot gefordert. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah aber kein besonderes Gefährdungspotential durch den Straßenverkehr.
Beweislast bei Steinschlag
Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Pkw-Eigentümers auf Schadensersatz wegen behaupteter Steinschläge, die durch einen vorausfahrenden Kieslaster verursacht worden sein sollen, abgewiesen. Der Kläger konnte letztendlich nicht nachweisen, dass die teilweise festgestellten Beschädigungen an seinem Fahrzeug tatsächlich von Steinschlägen herrühren.
„Versteckte“ Halteverbote
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren erneut bestätigt, dass an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen, andere Anforderungen zu stellen sind als an solche für den fließenden Verkehr. Demnach müssen sich Autofahrer sorgfältig nach Halteverboten umsehen, bevor sie ihr Fahrzeug endgültig abstellen.
Gebrauchtwagen: Verjährungsfrist in AGB
Der BGH hat sich mit den Anforderungen beschäftigt, die bei einer formularmäßigen Verkürzung von Verjährungsfristen an die Verständlichkeit der Regelung aus Sicht des Verbrauchers (Kunden) zu stellen sind. Demnach kann durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) Stand 03/2008 die gesetzliche Verjährungsfrist nicht verkürzt werden.