Klimaschutzklage gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen
Das OLG Stuttgart hat die Berufung der Deutsche Umwelthilfe in einem Verfahren gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen. Die Klage war darauf gerichtet, Mercedes zu untersagen, nach dem 31.10.2030 oder unter Umständen schon früher neue Pkw mit Verbrennungsmotor in den Verkehr zu bringen. Das Gericht lehnte einen sog. quasinegatorischen Anspruch nach den §§ 12, 862, 1004 BGB analog ab.
Unfall nach Rückstau: Fahrer haftet als „Kreuzungsräumer“
Welche Haftungsregeln gelten bei Unfällen mit sog. Kreuzungsräumern? Zwar müssen Fußgänger vor dem Losgehen sicherstellen, dass Fahrzeuge bei einem Rückstau auf der Kreuzung warten. Das Landgericht Lübeck hat aber einen Lkw-Fahrer nach einem Unfall mit einer Fußgängerin zu voller Haftung verurteilt. Das schwere Verschulden des Fahrers lasse ein Mitverschulden der Fußgängerin zurücktreten.
Abgasskandal: Mercedes haftet für Einbau der „KSR“
Das OLG Stuttgart hat die Mercedes-Benz Group zur Zahlung von Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung verurteilt und in einem Dieselverfahren erstmals eine Haftung für die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) bejaht. Im Hinblick auf das ebenfalls eingebaute Thermofenster ging das Gericht allerdings von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum aus.
Unfall beim Überholen einer Kolonne
Überholen darf nur, wer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollständig ausschließen kann. Nicht jede Kolonne aus Fahrzeugen, die sich z.B. hinter einem Traktor gebildet hat, ist aber per se eine „unklare Verkehrslage“. Das Landgericht Lübeck hat nach einem Unfall mit zwei beim Überholen ausscherenden Fahrzeugen eine 80/20 Haftungsquote zugunsten des Klägers angenommen.
Parkplätze: Kein Schadensersatz bei Überfahren von Randsteinen
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass ein Fahrzeugeigentümer, der auf einem privaten Geschäftsparkplatz Randsteine überfährt, welche dazu dienen, die Parkflächen zu begrenzen, vom Betreiber des Parkplatzes keinen Ersatz für dadurch entstandene Schäden geltend machen kann. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlangt hiergegen keine Schutzvorkehrungen.
Polizeigebühren für „Klimakleber“?
Die Berliner Polizei darf vorläufig keine Gebühren von Demonstrierenden der Klimabewegung, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Bereits gezahlte Gebühren müssen von der Polizei vorerst zurückgezahlt werden.
Reiseveranstalter muss nicht übers Wetter aufklären
Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass Reisende sich grundsätzlich selbst über Witterungsverhältnisse und klimatische Bedingungen des Reiseziels informieren müssen. Den Reiseveranstalter trifft regelmäßig keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Im Streitfall ging es u.a. um Minderungsansprüche wegen der zur Reisezeit in Ecuador herrschenden Regenzeit.
Sicherstellung eines Porsche nach gefährlichem Überholmanöver
Nach dem OVG Rheinland-Pfalz durfte die Polizei einen Porsche nach einem gefährlichen Überholmanöver zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Nach dem Gericht reichte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Streitfall insoweit nicht aus. Denn der Fahrer habe sich von seinem erheblich gefährdenden Verhalten völlig unbeeindruckt gezeigt und jedwede Einsicht vermissen lassen.
Abgasskandal: Neue BGH-Rechtsprechung angewendet
Das OLG Karlsruhe hat erstmals die neue Rechtsprechung des BGH zum sog. Thermofenster angewendet und eine Herstellerin von Diesel-Pkw zu Schadensersatz verurteilt. Der Pkw-Herstellerin sei es nicht gelungen, die bestehende Verschuldensvermutung für ein fahrlässiges Verhalten zu widerlegen. Den Einwand eines unvermeidbaren Verbotsirrtum hielt das Gericht für nicht durchschlagend.
Betrunkener E-Scooter-Fahrer: Ausnahme beim Fahrerlaubnisentzug
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zieht regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich. Das Landgericht Osnabrück hat hiervon eine Ausnahme gemacht und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, die es in einem Fall bei einem befristeten Fahrverbot belassen hatte. Mitentscheidend war, dass nur eine kurze Strecke gefahren wurde. Auch das Verhalten nach der Tat spielte eine Rolle.