Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ihre Suche einschränken

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 1 von 1 .

Wohnungseigentum: Nutzung eines „Ziergartens“

09.01.2018 09:12 Uhr | WE-Gemeinschaft

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart hat, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesenen Gartenanteile nur als „Ziergarten“ genutzt werden dürfen, hindert dies nicht die Aufstellung eines Trampolins. Das Amtsgericht München hat eine Klage auf Entfernung eines Trampolins abgewiesen, das in dem den Beklagten zugewiesenen Gartenanteil aufgestellt worden war.

Aktuelle Suchergebnisse 1 - 1 von 1 .