Artikel 52 Anfragen des Generalsekretärs
MRK ( Menschenrechtskonvention )
Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln