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Artikel 52 Anfragen des Generalsekretärs

MRK ( Menschenrechtskonvention )

 
 

Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird. 





 Stand: 01.04.2024