Artikel 12 Recht auf Eheschließung
MRK ( Menschenrechtskonvention )
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Stand: 01.02.2024
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