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§ 10 Beginn und Ende der Versicherung

VVG ( Versicherungsvertragsgesetz )

 
 

Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.





 Stand: 01.04.2024