§ 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
ZPO ( Zivilprozessordnung )
Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.
Stand: 01.09.2024
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